Gesundheit des Border Collies

 

Wie bei jeder anderen Rasse der Welt, die durch menschliches Zutun entstanden ist, ist auch der Border Collie nicht frei von vererbbaren Gendefekten. Oberste Priorität von jeder Zucht sollte es demnach sein, Erbrankheiten einzudämmen und gänzlich aus dem Erbgut der Rasse zu verbannen. Durch Genanalyse wird es zusehends leichter, eine “krankhafte” Verpaarung zu verhindern und so dem Ziel von erblich gesunden Border Collies erheblich näher zu kommen.


Die meisten genetischen Erkrankungen werden rezessiv vererbt, das heißt dass die Krankheit nur dann ausbrechen kann, wenn beide Eltern das verantwortliche Gen an den Nachwuchs weitergeben, sodass es Hunde gibt ohne ein solches Gen und somit von ihnen keine kranken Welpen entstehen können, mit einem Gen und somit keine Krankheitssymptome entwickeln können und mit zwei Gene und somit die Krankheit haben und immer ein verantwortliches Gen an den Nachwuchs abgibt.

Hüftgelenksdysplasie (HD) ist eine krankhafte Veränderung der Gelenkpfanne, sodass der Gelenkkopf nicht mehr stabil darin gebettet wird. Da HD sowohl genetisch, wie auch durch Umwelteinfluß entstehen kann, ist nebst eine sorgsame Verpaarung ebenfalls eine Gelenkschonende Aufzucht wichtig. Es wird zwischen verschiedene Abstufungen von HD unterschieden. Eine Hüfte ohne Veränderungen bezeichnet man mit HD-A (frei); eine Hüfte mit geringen, körperlich dem Hund bei normaler Belastung nicht beeinträchtigende Veränderungen bezeichnet man mit HD-C (leicht). Die Zwischenstufe hierzu bezeichnet man mit HD-B (Übergangsform). Mittlere (HD-D) und Schwere (HD-E) sind die Formen, die einen Hund insoweit beeinträchtigen, dass ein beschwerdefreies Leben ausgeschlossen werden kann. Die Zucht von Hunden mit HD-C, HD-D und HD-E ist im ASBC verboten, HD-B Hunde dürfen ausschließlich mit HD-A Hunde verpaart werden.

weitere Skeletterkrankungen sind u.a. die Ellenbogendysplasie (ED), Osteochondrosis dissecans (OCD) und Wirbelveränderungen, die bei einem Border Collie jedoch äusserst selten auftreten, so dass von Entstehung durch Umwelteinflüsse ausgegangen werden kann. Dennoch empfiehlt der ASBC seinen Mitgliedern, ihre Zuchttiere und insbesonders sportlich geführte Hunde auf mögliche Veränderungen untersuchen zu lassen.

Collie Eye Anomoly (CEA/CH) ist eine rezzesiv vererbte Augenkrankkeit, bei dem es zu Blutungen im Netzhaut und/oder deren Ablösung kommt. Diese Krankheit verschlimmert sich nicht, ein Welpe, der die Symptome nicht aufweist, wird auch später nie Probleme damit bekommen. Da die leichte Form dieser Krankheit nur bei Welpen unter 9 Wochen feststellbar ist, ist es unabdingbar, dass sie vor dem Erreichen dieses Alters auf CEA untersucht werden! Diese Krankheit kann man mittlerweile genetisch nachweisen, befallene Hunde nennt man “affected”, Hunde die das Gen tragen nennt man “carrier”, freie Hunde werden “clear” genannt. Im ASBC ist es Pflicht, dass mindestens ein Elternteil genetisch “frei” ist. Die Zucht mit einem als Welpe oder genetisch als “affected” getesteten Hund ist im ASBC verboten.


Weitere Augenkrankheiten wie Progressive Retina Atrophy (PRA), bei der in einem Alter von 3 – 5 Jahren die Netzhaut beginnt abzusterben, oder die Bildung von Katarakte entwickeln sich erst später, so dass es nahezu unmöglich ist, diese Erkrankungen völligst aus der Zucht zu bekommen. Im ASBC ist es Pflicht, Zuchttiere in Intervallen von maximal 24 Monate auf mögliche Augenkrankheiten durch einen autorisierten Tierarzt untersuchen zu lassen. Befallene Tiere und solche, bei denen der Verdacht besteht, dass Augenkrankheiten vererbt werden, sind von der Zucht ausgeschlossen. Für die Nachkommen dieser Hunde gilt ein Untersuchungsintervall von maximal 12 Monate.

Trapped Neutrophil Syndrome (TNS) wird ebenfalls rezzesiv vererbt. Das Knochenmark produziert weiße Blutkörperchen, ist jedoch nicht in der Lage, diese effektiv in den Blutkreislauf zu bringen. Welpen haben dadurch ein geschwächtes Immunsystem und sterben an Infektionen, die sie nicht bekämpfen können. Befallene Welpen werden meist nicht älter als 6 Monate. Die Diagnose der Krankheit ist schwierig, da die Symptome variiern je nachdem, welche Infektionen der Welpe bekommen hat. Diese Krankheit kann man mittlerweile genetisch nachweisen, befallene Hunde nennt man “affected”, Hunde die das Gen tragen nennt man “carrier”, freie Hunde werden “clear” genannt. Im ASBC ist es Pflicht, dass mindestens ein Elternteil genetisch “frei” ist. Die Zucht mit einem genetisch als “affected” getesteten Hund ist im ASBC verboten.

Ceroid Lipofuscinosis (CL) Körperzellen, hauptsächlich Nervenzellen werden bereits im Embryo geschädigt. Befallene Hunde werden nicht älter als 3 Jahre und sterben einen schmerzhaften Tod. Diese Krankheit kann nicht behandelt werden und verläuft immer tödlich, tritt beim Border Collie jedoch äußerst selten auf. Auch hierbei handelt es sich um eine rezessiv vererbbare Krankheit, bei dem ein Gentest möglich ist. Im ASBC ist es Pflicht, dass mindestens ein Elternteil genetisch “frei” ist. Die Zucht mit einem genetisch als “affected” getesteten Hund ist im ASBC verboten.

Multi-Drug-Resistance1 defect (MDR1) Diese Erkrankung ist eine Unverträglichkeit gegenüber gewissen Arzneimitteln und tritt fast ausschließlich bei Collieartigen Hunderassen auf. Auch diese Krankheit wird rezessiv vererbt. Erbliche gesunde Hunde sind MDR(+/+), Träger sind (MDR(+/-) und Befallene sind MDR(-/-). Der ASBC empfiehlt, jeden Collieartigen Hund auf diesen Gendefekt testen zu lassen. Da jedoch keine direkten gesundheitlichen Einschränkungen mit dieser Krankheit einhergehen, besteht seitens des ASBC keine Veranlassung, die Zucht im Hinblick auf den MDR1-Defekt einzuschränken. Bei zwei ansonsten qualitativ gleichwertigen möglichen Zuchtpartnern sollte jedoch derjenige gewählt werden, der dieses Defekt nicht oder weniger wahrscheinlich vererben wird.